Achtung Karenzzeit! Verwertbare Testergebnisse beim PCR-Test frühestens 3 Tage nach Infektion, beim Schnelltest mind. 5 Tage!
CORONA-IMPFUNGEN:
Lassen Sie sich fachlich hier detailliert überzeugen und impfen. Auch im Sinne Ihrer Mitmenschen!
In unserer Praxis ist aus logistischen Gründen nur Biontech (mRNA)- Impfstoff verfügbar.
Andere können gern bestellt werden.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG tritt ab dem 11.05.2019 in Kraft
Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote für gesetzlich Versicherte
Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen, die Leistungen der Krankenkasse und die Versorgung verbessert werden. Das sind die Ziele des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft tritt.
Regelungen im Einzelnen:
- Terminservicestellen werden bis zum 1.1.2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt:
- Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten;
- 4-Wochenfrist gilt auch für die Vermittlung termingebundener Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen);
- Über bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) spätestens zum 1. Januar 2020 täglich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche (24/7) erreichbar;
- In Akutfällen werden Patienten spätestens zum 1. Januar 2020 auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt;
- Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf maximal nur 2 Wochen betragen;
- Online-Angebot zu Terminservicestellen (damit Termine nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbart werden können);
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung regelt Näheres zur einheitlichen Umsetzung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Weiterführende Informationen unter: Bundesgesundheitsministerium.de
Ab 2019 nur noch „G2“-Gesundheitskarten gültig
Elektronische Gesundheitskarten (eGK) der Generation 1+ können nach Vorgaben der Betreibergesellschaft gematik und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik aus sicherheitstechnischen Gründen nur noch bis zum 31. Dezember 2018 eingesetzt und über die Kartenlesegeräte eingelesen werden.
Ab 1. Januar 2019 sind nur noch eGK der Generartion 2 gültig, eGK der Generation 1 bzw. 1+ sind ab Januar 2019 ungültig.
Weitere Informationen bei der KVB Bayern
2017 Umstrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
Neue Pilot-Region: TS / BGL mit 3 Bereitschaftspraxen:
1. Bereitschaftspraxis am Klinikum Traunstein
2. Bereitschaftspraxis an Kreisklinik Bad Reichenhall
3. Bereitschaftspraxis Fridolfing
und nur 4 Fahrdiensten ! Zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr nur ein Fahrdienst !“
Alle Informationen als PDF zum Download: